Nur durch eine flächendeckende Akzeptanz in der Bevölkerung ist es möglich die Energiewende nachhaltig durchzusetzen. Da nicht jeder Bürger die Möglichkeit hat eine eigene PV-Anlage zu betreiben, sehen sich immer mehr Kommunen in der Pflicht, entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei ist von der kleinen PV-Anlage auf dem Rathaus oder der örtlichen Schule, bis hin zum großflächigen Solarpark am Ortsrand, alles möglich.
Die Anlage steht im Gemeindegebiet, die Betreibergesellschaft hat ihren Sitz in der Gemeinde. Bürgerinnen und Bürger aus der Region beteiligen sich finanziell an der Anlage. Regionale Unternehmen übernehmen die Installation. Damit ist die regionale Wertschöpfung in vielfältiger Hinsicht gesichert.
Städte und Gemeinden können selbst als Eigentümerin von Erneuerbaren Energieanlagen auftreten. Hierfür muss zwar zunächst Eigenkapital investiert werden, dafür kommen die Erträge anschließend aber über viele Jahre allein dem kommunalen Haushalt zugute.
Solaranlagen in den Gemeinden können auch ohne finanzielles Engagement der Kommunen realisiert werden. Unabhängig davon, ob die Initiative zum Bau einer Anlage von der Kommune oder einem Bürgerverein ausgeht, ist eine Finanzierung des Eigenkapitals allein durch die Bürgerinnen und Bürger – als Einzelinvestoren oder Eigentümergruppen – möglich.
Bei kleineren Anlagen mit einem oder wenigen Beteiligten ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine sinnvolle Gesellschaftsform. Diese verursacht einen geringen Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Demgegenüber steht die gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten.
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