Wenn man bei der Photovoltaik über „Förderung“ spricht, dann spricht man über:
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Kredit über KFW-Darlehen: „Erneuerbare Energien“: Programm Nr. 270
Abwicklung:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über Hausbank
Berechtigte:
Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Gemeinden, Kreise etc.
Gegenstand:
Errichtung, Erwerb oder Erweiterung von PV-Anlagen
Ablauf:
Weitere Informationen zur aktuellen Förderung erhalten Sie hier:
www.KfW.de
www.energiefoerderung.info
Das Darlehen kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kumuliert werden.
Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank.
Der Inbetriebnahme-Zeitpunkt der Anlage bestimmt die Vergütung über die volle Laufzeit
Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie von W-QUADRAT GmbH, Ihrer Hausbank, der KfW, Ihrem EVU usw.
(nicht mehr aktuell – wird überarbeitet)
Durch Kauf und Betrieb einer netzgekoppelten Solarstromanlage entstehen Einnahmen und Ausgaben, die steuerlich zu berücksichtigen sind.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer):
Wenn die Anlage nicht ohnehin von einem gewerblichen Unternehmen betrieben wird, ist durch Bezug regelmäßiger Einnahmen der Status eines umsatzsteuerrechtlichen Unternehmens gegeben.
Das bedeutet:
Bei einem zu erwartenden Umsatz von kleiner 22.500 € besteht keine Umsatzsteuerpflicht d.h. zur Nutzung obiger Möglichkeiten muss gegenüber dem Finanzamt der Wunsch zur Umsatzsteuer bekanntgegeben werden. (optieren)
Jährlich ist eine Umsatzsteuererklärung zu fertigen, unterjährig Voranmeldungen abzugeben.
Grundsätzlich ist kein Gewerbeschein notwendig, sondern lediglich eine Anmeldung beim Finanzamt.
Einkommensteuer:
Einnahmen aus dem Betrieb von Solarstromanlagen (Einspeisevergütungen) sind grundsätzlich zu versteuernde Einkünfte, sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbebetriebe.
Seit 2021 können private PV-Anlagen bis 10 kWp formlos als Liebhaberei beim Finanzamt gemeldet werden.
Im Gegenzug stellt der Wertverlust über den Zeitraum der Gebrauchs/Lebensdauer einkommensteuerrechtlich eine Ausgabe dar. Aufgrund der hohen Lebenserwartung wurde diese sogenannte Abschreibungsdauer auf 20 Jahre festgelegt und entspricht damit der Laufzeit der garantierten Einspeisevergütung.
Es gibt die Möglichkeit der linearen Abschreibung, sowie einer 20-prozentigen Sonderabschreibung.
Ausgaben für Kredit-Zinsen, Versicherung, Wartung etc. mindern weiterhin die Steuerlast.
Einkommensteuer wird also lediglich für Einnahmen bezahlt, die den Wertverlust und die Ausgaben übersteigen.
Die so ermittelten Werte werden der jährlichen Einkommensteuererklärung zugefügt.
Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Für weitere aktuelle Auskünfte beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Insbesondere in Hinblick auf Ihre persönlichen Verhältnisse empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens und/oder Ihrem zuständigen Finanzamt zu informieren.
PV-Speicherförderprogramm für Baden-Württemberg
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Fördermittel leider erschöpft. Es können deshalb keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Momentan gibt es leider keine Förderung von Ladestationen vom Bund für Privatpersonen.
Vom Land Baden-Württemberg werden durch die L-Bank Ladestationen für den öffentlichen Zugang oder die Gewerbliche Nutzung (z.B. für die Firmenflotte) gefördert. Pro Ladepunkt sind 2500€ Zuschuss möglich.
Manche Kommunen und Netzbetreiber bieten unter bestimmten Bedingungen eine unabhängige Förderung an. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer jeweiligen Einrichtung.
Haben Sie Fragen, wünschen Sie eine persönliche Beratung? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung unter:
Tel.: 07224 9919-00
E-Mail: info@w-quadrat.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien
ein besinnliches Weihnachtsfest und
ein gutes und vor allem friedliches Jahr 2024!
1997 bis 2022
Herzlichen Dank
- an all unere Kunden für Ihr Vertrauen,
- an unsere Geschäftspartner für die gute Zusammenarbeit,
- an unsere Mitarbeiter für den engagierten Einsatz.
Günter Westermann und Bruno Wörner sind die Firmengründer der Firma W-QUADRAT Westermann & Wörner GmbH
UnternehmenMit diesem Rechner bekommen Sie einen Überblick, wie viel Leistung auf Ihr Dach passt, wie sich das auf Ihren Strombezug und die Wirtschaftlichkeit auswirken kann.
SolarstromrechnerHier finden Sie interessante Fakten und Informationen zu Solarstrom und Photovoltaik.
Fakten zu PhotovoltaikUnser Einzugsgebiet erstreckt sich über die nördliche Hälfte des Schwarzwaldes bis nach Karlsruhe.
Unser EinzugsgebietIhre Stromladestation vom Fachmann.
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