Förderung für Photovoltaik
Wenn man bei der Photovoltaik über „Förderung“ spricht, dann spricht man über:
- Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der PV-Anlage
- Die Vergütung der Stromverkäufe, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf 20 Jahre gesetzlich garantiert ist.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen
- zur Finanzierung einer Solarstrom-Anlage
- zu den Regularien rund um die Einspeisevergütung
- und zur steuerlichen Betrachtung
Solarstrom-Förderung über die KfW
Kredit über KFW-Darlehen: „Erneuerbare Energien“: Programm Nr. 270
Abwicklung:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über Hausbank
Berechtigte:
Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Gemeinden, Kreise etc.
Gegenstand:
Errichtung, Erwerb oder Erweiterung von PV-Anlagen
Ablauf:
- Information beim Fachhändler
- Antragstellung über die Hausbank (KfW-Programmnummer 270)
- Auftragserteilung (nicht vor Antragstellung)
- Ausbezahlung nach Fertigstellung
- Verwendungsnachweis und jährliche Befragung zum Betrieb
Weitere Informationen zur aktuellen Förderung erhalten Sie hier:
www.KfW.de
Das Darlehen kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kumuliert werden.
Details erfragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank.
Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Der Inbetriebnahme-Zeitpunkt der Anlage bestimmt die Vergütung über die volle Laufzeit
Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie von W-QUADRAT GmbH, Ihrer Hausbank, der KfW, Ihrem EVU usw.
Solarstrom und Steuern
Seit dem 01.01.2023 gilt ein neues Steuergesetz. PV-Anlagen unter 30 kWp werden privilegiert behandelt. Zum einen fällt für denn Endverbraucher/Anlagenbetreiber der PV-Anlage ein MwSt.-Satz von 0% auf die Anschaffungskosten an. Zum Anderen entfällt die Einkommenssteuerpflicht bei PV-Analgen unter 30 kWp (bei mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten sind es max. 15 kWp Pro Einheit.). Pro Steuerperson und bei mehreren PV-Anlagen unter 30 kWp gilt eine Obergrenze von 100 kWp.
Anlagen unter 30 kWp sind laut dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023 unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung auch nicht mehr beim Finanzamt zu melden.
Diese Information wurde nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sowie aktueller Gültigkeit. Für weitere aktuelle Auskünfte beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Insbesondere in Hinblick auf Ihre persönlichen Verhältnisse empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Steuerberater Ihres Vertrauens und/oder Ihrem zuständigen Finanzamt zu informieren.
Förderung für
Ladestationen
Förderung vom Bund
Momentan gibt es leider keine Förderung von Ladestationen vom Bund für Privatpersonen.
Förderung vom Land
Vom Land Baden-Württemberg werden durch die L-Bank Ladestationen für den öffentlichen Zugang oder die Gewerbliche Nutzung (z.B. für die Firmenflotte) gefördert. Pro Ladepunkt sind 2500€ Zuschuss möglich.
Förderung von der Kommune, dem Netzbetreiber
Manche Kommunen und Netzbetreiber bieten unter bestimmten Bedingungen eine unabhängige Förderung an. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer jeweiligen Einrichtung.
Förderung für
Stromspeicher
Momentan gibt es leider keine Förderung von Stromspeichern vom Bund oder vom Land.
Manche Kommunen und Netzbetreiber bieten unter bestimmten Bedingungen eine unabhängige Förderung an. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer jeweiligen Einrichtung.