Im EWärmeG 2015 ist die Erzeugung von Strom durch Photovoltaik-Anlagen eine Erfüllungsoption.
Dazu müssen Sie eine Anlagenleistung von mindestens 0,02 Kilowattpeak pro Quadratmeter Wohnfläche nachweisen. Das heißt, eine Photovoltaik-Anlage mit einer Spitzenleistung von 2 Kilowattpeak je 100 Quadratmeter Wohnfläche erfüllt die Anforderungen bei Wohngebäuden vollständig.
Es spielt keine Rolle, ob der Strom eingespeist oder im Haus selbst verbraucht wird. Auch ältere Anlagen können entsprechend der Leistung – ggf. anteilig – angerechnet werden.